Kurztitel

Inter-Amerikanische Entwicklungsbank - 8. allgemeine Mittelerhöhung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 384 aus 1995,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

10.06.1995

Text

Paragraph eins,

Der Bund übernimmt im Rahmen der 8. allgemeinen Mittelerhöhung der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank einen Höchstbetrag von 9 313 zusätzlichen Kapitalanteilen der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank in Höhe von je 10 000 US-Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 1. Jänner 1959 und erhöht seinen Beitrag zum Fonds für Sondergeschäfte um einen Höchstbetrag von 56 596 883,64 Schilling.