Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1995 in Kraft und ist erstmals auf Vorsteuerbeträge anzuwenden, die in das Kalenderjahr 1995 fallen.
Schaffung eines eigenen Verfahrens für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer
Bundesgesetzblatt Nr. 279 aus 1995,
V
Artikel 2,
01.01.1995
30.11.2001
32/04 Steuern vom Umsatz
21.03.2022
10004977
NOR12054434
N3199547509J