Absatz eins,Ist bei den in Paragraph eins, Absatz eins, genannten Unternehmern die Besteuerung nach den Paragraphen 20 und 21 Absatz eins bis 5 UStG 1994 durchzuführen, so sind hiebei die Vorsteuerbeträge nicht zu berücksichtigen, die nach Paragraph eins, Absatz eins, erstattet worden sind.