(1) Ist bei den in § 1 Abs. 1 genannten Unternehmern die Besteuerung nach den §§ 20 und 21 Abs. 1 bis 5 UStG 1994 durchzuführen, so sind hiebei die Vorsteuerbeträge nicht zu berücksichtigen, die nach § 1 Abs. 1 erstattet worden sind.
Schaffung eines eigenen Verfahrens für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer
BGBl. Nr. 279/1995
V
Art. 1 § 4
01.01.1995
32/04 Steuern vom Umsatz
Zum Bezugszeitraum vgl. Art. II, BGBl. Nr. 279/1995.
21.03.2022
10004977
NOR12054433
N3199547508J