Schaffung eines eigenen Verfahrens für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer
BGBl. Nr. 279/1995
V
Art. 1 § 2
01.01.1995
32/04 Steuern vom Umsatz
Zum Bezugszeitraum vgl. Art. II, BGBl. Nr. 279/1995.
Erstattungszeitraum ist nach der Wahl des Unternehmers ein Zeitraum von mindestens drei Monaten bis zu höchstens einem Kalenderjahr. Der Erstattungszeitraum kann weniger als drei Monate umfassen, wenn es sich um den restlichen Zeitraum des Kalenderjahres handelt. In dem Antrag für diesen Zeitraum können auch abziehbare Vorsteuerbeträge aufgenommen werden, die in vorangegangene Erstattungszeiträume des betreffenden Kalenderjahres fallen.
21.03.2022
10004977
NOR12054431
N3199547506J