Kurztitel

Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Künd.

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 272 aus 1995,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

20.04.1995

Text

Das Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung der Argentinischen Republik andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich Bundesgesetzblatt Nr. 554 aus 1977,) wurde gemäß seinem Artikel 5 von Österreich mit Note vom 25. Jänner 1995 gekündigt und tritt gemäß derselben Bestimmung mit Ablauf des 8. Dezember 1995 außer Kraft.