Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Künd.
Bundesgesetzblatt Nr. 251 aus 1995,
Artikel eins
08.04.1995
Das Abkommen zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Handel, Industrie und Marketing der Republik Uganda andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich Bundesgesetzblatt Nr. 59 aus 1994,) wurde gemäß seinem Artikel 5 von Österreich mit Note vom 26. Jänner 1995 gekündigt und tritt gemäß derselben Bestimmung mit Ablauf des 16. Jänner 1996 außer Kraft.