Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Künd.
Bundesgesetzblatt Nr. 246 aus 1995,
Artikel eins,
08.04.1995
Das Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung von Malaysia andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1978,) wurde gemäß seinem
Artikel 5 von Österreich mit Note vom 4. Jänner 1995 gekündigt und tritt gemäß derselben Bestimmung mit Ablauf des 10. Juli 1995 außer Kraft.