Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 3 aus 1995,
Paragraph 6,
01.01.1995
Verbrauchsteuerpflichtige Waren, die aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Steuergebiet eingebracht werden, sind von den Verbrauchsteuern befreit, wenn die Einfuhr dieser Waren nach Paragraphen eins bis 3 steuerfrei wäre.