Kurztitel

Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 3 aus 1995,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6,

Inkrafttretensdatum

01.01.1995

Text

Paragraph 6,

Verbrauchsteuerpflichtige Waren, die aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Steuergebiet eingebracht werden, sind von den Verbrauchsteuern befreit, wenn die Einfuhr dieser Waren nach Paragraphen eins bis 3 steuerfrei wäre.