der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28. März 1983 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen, Amtsblatt EG Nummer L 105 Seite 1, und den zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften,
Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 3 aus 1995,
Paragraph eins
01.01.1995
30.11.2008
Paragraph eins, (1) Verbrauchsteuerpflichtige Waren, die aus einem Drittland in das Steuergebiet im Sinne der Verbrauchsteuergesetze eingeführt werden, sind, soweit in den Paragraphen 2 bis 5 nicht anderes bestimmt ist, von den Verbrauchsteuern befreit, wenn sie bei einer Einfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft nach