Abfindungsmenge, Brenndauer und Brennfristen bei der Herstellung von Alkohol unter Abfindung
Bundesgesetzblatt Nr. 39 aus 1995,
römisch fünf
Paragraph 11
01.01.1995
30.06.2006
VO-Abfindung
32/05 Verbrauchsteuern
Für die Abfindungsanmeldung ist der beim zuständigen Zollamt aufliegende Vordruck zu verwenden. Wird der dem Vordruck angeschlossene Zahlschein zur Entrichtung der Steuerschuld verwendet, so gilt die Zahlung an das Hauptzollamt als Zahlung an das zuständige Zollamt.
24.05.2023
10004941
NOR12054315
N3199545156J