Absatz 2Ein tauschähnlicher Umsatz liegt vor, wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder in einer sonstigen Leistung besteht.
Umsatzsteuergesetz 1994
Bundesgesetzblatt Nr. 663 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 21 aus 1995,
Paragraph 3 a,
06.01.1995
30.12.1996
Sonstige Leistung
Paragraph 3 a, (1) Sonstige Leistungen sind Leistungen, die nicht in einer Lieferung bestehen. Eine sonstige Leistung kann auch in einem Unterlassen oder im Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen.