Umsatzsteuergesetz 1994 – Anhang (Binnenmarkt)
BGBl. Nr. 663/1994
BG
Art. 2
01.01.1995
UStG 1994
32/04 Steuern vom Umsatz
Wer im Inland ein neues Fahrzeug liefert, das bei der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt, wird, wenn er nicht Unternehmer im Sinne des § 2 ist, für diese Lieferung wie ein Unternehmer behandelt. Dasselbe gilt, wenn der Lieferer eines neuen Fahrzeugs Unternehmer im Sinne des § 2 ist und die Lieferung nicht im Rahmen des Unternehmens ausführt.
11.11.2019
10004929
NOR12054190
N3199451426L