Zollrechts-Durchführungsgesetz
BGBl. Nr. 659/1994
§ 60
01.01.1995
30.04.2016
In den Fällen des Artikels 89 Abs. 2 ZK ist unbeschadet der zollamtlichen Überwachung von Nichtgemeinschaftswaren erforderlichenfalls nach § 51 vorzugehen.