Absatz eins,Die Steuer wird berechnet
- Ziffer einsbeim Erwerb von Gesellschaftsrechten (Paragraph 2, Ziffer eins,)
- Litera awenn eine Gegenleistung zu bewirken ist:vom Wert der Gegenleistung. Zur Gegenleistung gehören auch die von den Gesellschaftern übernommenen Kosten der Gesellschaftsgründung oder Kapitalerhöhung, dagegen nicht die Gesellschaftsteuer, die für den Erwerb der Gesellschaftsrechte zu entrichten ist,
- Litera bwenn keine Gegenleistung zu bewirken ist: vom Wert der Gesellschaftsrechte;
- Ziffer 2bei Leistungen (Paragraph 2, Ziffer 2 bis 4): vom Wert der Leistung;
- Ziffer 3bei der Verlegung der Geschäftsleitung oder des satzungsmäßigen Sitzes einer ausländischen Kapitalgesellschaft (Paragraph 2, Ziffer 5,): vom Wert der Gesellschaftsrechte;
- Ziffer 4bei der Zuführung von Anlage- oder Betriebskapital an inländische Niederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften (Paragraph 2, Ziffer 6,): vom Wert des Anlage- oder Betriebskapitals.