Für Einfuhren im Rahmen des Abkommens zwischen Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über eine gemeinsame Disziplin betreffend den gegenseitigen Handel mit Käse, BGBl. Nr. 563/1987, in der Fassung BGBl. Nr. 436/1989 auf Grund der zollamtlichen Abschreibungen auf den Bescheiden des Milchwirtschaftsfonds, ab 1. Juli 1993 der Agrarmarkt Austria, von Amts wegen.Für Einfuhren im Rahmen des Abkommens zwischen Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über eine gemeinsame Disziplin betreffend den gegenseitigen Handel mit Käse, Bundesgesetzblatt Nr. 563 aus 1987,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 436 aus 1989, auf Grund der zollamtlichen Abschreibungen auf den Bescheiden des Milchwirtschaftsfonds, ab 1. Juli 1993 der Agrarmarkt Austria, von Amts wegen.