Kurztitel

Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig.

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 883 aus 1994,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

16.11.1994

Text

Das Abkommen zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Finanzen, Republik Singapur, andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich Bundesgesetzblatt Nr. 41 aus 1976,) wurde gemäß seinem Artikel 5 von Österreich mit Note vom 5. August 1994 gekündigt und tritt gemäß derselben Bestimmung mit Ablauf des 5. Februar 1995 außer Kraft.