Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters – Protokoll
Bundesgesetzblatt Nr. 804 aus 1994,
Vertrag – Multilateral
Anlage 7,
28.12.1994
39/04 Zollabkommen
Musikinstrumente und sonstige Musikausrüstungen
Musikinstrumente und sonstige Musikausrüstungen, die ausschließlich für von den zuständigen Behörden des Einfuhrlandes zur zollfreien Einfuhr dieser Gegenstände ermächtigte kulturelle Institutionen oder Musikschulen bestimmt sind, unter der Voraussetzung, daß zur Zeit gleichwertige Instrumente und sonstige Ausrüstungen im Einfuhrland nicht hergestellt werden.
02.12.2022
10004879
NOR12053500
N3199423840L