Kurztitel

Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters – Protokoll

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 804 aus 1994,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 6,

Inkrafttretensdatum

28.12.1994

Index

39/04 Zollabkommen

Text

Anhang F

Sportausrüstungen

Sportausrüstungen, die ausschließlich für von den zuständigen Behörden des Einfuhrlandes zur zollfreien Einfuhr dieser Gegenstände ermächtigten Amateursportvereinigungen oder Amateursportgruppen bestimmt sind, unter der Voraussetzung, daß zur Zeit gleichwertige Gegenstände im Einfuhrland nicht hergestellt werden.

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2022

Gesetzesnummer

10004879

Dokumentnummer

NOR12053499

alte Dokumentnummer

N3199423839L