Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters – Protokoll
Bundesgesetzblatt Nr. 804 aus 1994,
Vertrag – Multilateral
Anlage 6,
28.12.1994
39/04 Zollabkommen
Sportausrüstungen
Sportausrüstungen, die ausschließlich für von den zuständigen Behörden des Einfuhrlandes zur zollfreien Einfuhr dieser Gegenstände ermächtigten Amateursportvereinigungen oder Amateursportgruppen bestimmt sind, unter der Voraussetzung, daß zur Zeit gleichwertige Gegenstände im Einfuhrland nicht hergestellt werden.
02.12.2022
10004879
NOR12053499
N3199423839L