Alle eigens für die erzieherische, wissenschaftliche oder kulturelle Weiterbildung der Blinden gestalteten Gegenstände, die unmittelbar von den mit der Erziehung oder Unterstützung von Blinden befaßten und von den zuständigen Behörden des Einfuhrlandes zur zollfreien Einfuhr dieser Gegenstände ermächtigten Institutionen oder Organisationen eingeführt werden, einschließlich
- Litera aHörbücher (Schallplatten, Kassetten oder sonstige Tonwiedergaben) und Bücher in Großdruck;
- Litera beigens für Blinde und sonstige Behinderte gestaltete oder angepaßte und für das Abspielen der Hörbücher erforderliche Plattenspieler und Kassettenrecorder;
- Litera cApparate, die es den Blinden und Sehschwachen ermöglichen, normal gedruckte Texte zu lesen, wie elektronische Lesegeräte, Fernsehbildvergrößerer und optische Hilfsmittel;
- Litera dAusrüstungen für die mechanische oder rechnergesteuerte Herstellung von Blindenschriftmaterial und aufgezeichnetem Material, wie Punziergeräte (Stereotypiergeräte), elektronische Geräte zum Übertragen und Drucken in Blindenschrift, Computer-Terminals mit Blindenschriftanzeige;
- Litera eBlindenschriftpapier, Magnetbänder und Kassetten für die Herstellung von Blindenschrift- und Hörbüchern;
- Litera fHilfsmittel zur Verbesserung der Mobilität der Blinden, wie elektronische Orientierungsgeräte und elektronische Geräte zur Feststellung von Hindernissen sowie weiße Blindenstöcke;
- Litera gtechnische Hilfsmittel für die Erziehung, Rehabilitation, berufliche Ausbildung und Beschäftigung von Blinden, wie Blindenuhren, Blindenschriftschreibmaschinen, Lehr- und Lernmittel, Spiele und sonstige eigens für die Verwendung durch Blinde gestaltete Geräte;