Wissenschaftliche Instrumente und Apparate unter der Voraussetzung,
- Litera adaß sie für die von den zuständigen Behörden des Einfuhrlandes zur zollfreien Einfuhr dieser Gegenstände ermächtigten öffentlichen oder privaten wissenschaftlichen Instituten oder Lehranstalten bestimmt sind und unter der Aufsicht und Verantwortung dieser Institute oder Anstalten für nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden;
- Litera bdaß zur Zeit keine Instrumente oder Apparate von gleichem wissenschaftlichen Wert im Einfuhrland hergestellt werden;