Gemälde und Zeichnungen, ungeachtet des Materials, auf dem sie vollständig mit der Hand geschaffen worden sind, einschließlich der mit der Hand geschaffenen Kopien, jedoch ausgenommen fabrikmäßig hergestellte verzierte Gegenstände;
Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters – Protokoll
Bundesgesetzblatt Nr. 804 aus 1994,
Vertrag – Multilateral
Anlage 2,
28.12.1994
39/04 Zollabkommen
Kunstwerke und Sammlungsgegenstände erzieherischen,wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
02.12.2022
10004879
NOR12053494
N3199423834L