Kurztitel

Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters – Protokoll

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 804 aus 1994,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2,

Inkrafttretensdatum

28.12.1994

Index

39/04 Zollabkommen

Text

Anhang B

Kunstwerke und Sammlungsgegenstände erzieherischen,wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters

  1. Litera i
    Gemälde und Zeichnungen, ungeachtet des Materials, auf dem sie vollständig mit der Hand geschaffen worden sind, einschließlich der mit der Hand geschaffenen Kopien, jedoch ausgenommen fabrikmäßig hergestellte verzierte Gegenstände;
  2. Sub-Litera, i, i
    Originalkunstwerke aus keramischen Stoffen und Mosaike auf Holz;
  3. iii
    Sammlungsgegenstände und Kunstwerke, die für Galerien, Museen und sonstige von den zuständigen Behörden des Einfuhrlandes zur zollfreien Einfuhr dieser Gegenstände ermächtigte Institute bestimmt sind, unter der Bedingung, daß sie nicht verkauft werden.

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2022

Gesetzesnummer

10004879

Dokumentnummer

NOR12053494

alte Dokumentnummer

N3199423834L