Alkoholsteuergesetz 2022
Bundesgesetzblatt Nr. 703 aus 1994,
BG
Paragraph 18,
01.01.1995
AlkStG 2022
32/05 Verbrauchsteuern
Alkoholhaltige Waren gemäß Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 4, aus einem Mitgliedstaat, die im Steuergebiet nur aus vergälltem Alkohol gemäß Paragraph 4, Absatz eins, hergestellt werden dürfen, gelten aus nach diesem Bundesgesetz vergälltem Alkohol hergestellt. Alkoholhaltige Waren aus Drittländern gelten als aus nach diesem Bundesgesetz vergälltem Alkohol hergestellt, wenn dieser nach den Vorschriften eines Mitgliedstaates oder des Drittlandes vergällt wurde oder wenn auf Grund der Beschaffenheit der Waren ein Mißbrauch nicht zu erwarten ist.
17.05.2022
10004876
NOR12053346
N3199423524L