Absatz 2,Wird der Schaumwein über andere Mitgliedstaaten ausgeführt, ist das innergemeinschaftliche Steuerversandverfahren anzuwenden.
Schaumweinsteuergesetz 1995
Bundesgesetzblatt Nr. 702 aus 1994,
Paragraph 19
01.01.1995
31.08.1996
Tritt gleichzeitig mit dem Vertrag über den Beitritt Österreichs
zur Europäischen Union in Kraft
vergleiche Paragraph 48, Absatz eins,).
4. Ausfuhr unter Steueraussetzung
Paragraph 19, (1) Schaumwein darf aus Steuerlagern unter Steueraussetzung aus dem EG-Verbrauchsteuergebiet ausgeführt werden.