in ein anderes Steuerlager im Steuergebiet verbracht oder
Schaumweinsteuergesetz 1995
Bundesgesetzblatt Nr. 702 aus 1994,
Paragraph 12
01.01.1995
31.08.1996
Tritt gleichzeitig mit dem Vertrag über den Beitritt Österreichs
zur Europäischen Union in Kraft
vergleiche Paragraph 48, Absatz eins,).
Verkehr unter Steueraussetzung im Steuergebiet
Paragraph 12, (1) Schaumwein darf unter Steueraussetzung aus einem Steuerlager