Absatz 2Ein tauschähnlicher Umsatz liegt vor, wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder in einer sonstigen Leistung besteht.
Umsatzsteuergesetz 1994
Bundesgesetzblatt Nr. 663 aus 1994,
Paragraph 3 a,
01.01.1995
05.01.1995
Tritt gleichzeitig mit Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt
Österreichs zur Europäischen Union in Kraft
vergleiche Paragraph 28,).
Sonstige Leistung
Paragraph 3 a, (1) Sonstige Leistungen sind Leistungen, die nicht in einer Lieferung bestehen. Eine sonstige Leistung kann auch in einem Unterlassen oder im Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen.