55. IDG-Verordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 186 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 659 aus 1994,
Anlage eins
25.02.1994
31.12.1994
Anlage
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Nr./UNr.
des österreichischen Warenbezeichnung
Zolltarifs
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0101 - - Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend:
(10) - Pferde:
19 - sonstige:
A - zum Schlachten bestimmt
0302 - - Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder
gefroren:
(10) - frisch oder gekühlt:
11 - ganze oder halbe Tierkörper:
A - von Hausschweinen
B - von Wildschweinen
0205 00 Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren und
Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren:
A - ganze oder halbe Tierkörper sowie
Tierviertel:
1 - von Pferden
B - andere:
1 - von Pferden
0207 - - Fleisch, Innereien und anderer genießbarer
Schlachtanfall von Hausgeflügel der Nummer 0105,
frisch, gekühlt oder gefroren:
(20) - Geflügel, nicht in Stücke zerteilt, gefroren:
23 - Enten, Gänse und Perlhühner:
A - Enten und Gänse:
1 - Enten
2 - Gänse
(30) - Geflügel, zerteilt sowie Innereien und anderer
Schlachtanfall (einschließlich Lebern) von
Geflügel, frisch oder gekühlt:
31 - Fettlebern (foies gras) von Gänsen oder Enten
39 - sonstige:
A - Lebern
0208 - - Anderes Fleisch sowie andere Innereien und
anderer genießbarer Schlachtanfall, frisch,
gekühlt oder gefroren:
10 - von Kaninchen und Hasen:
B - von Hasen
90 - andere:
A - von Wild:
2 - von anderem Wild
0602 - - Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer
Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser;
Pilzmyzel:
10 - Stecklinge, nicht bewurzelt, Pfropfreiser:
A - von Reben
(90) - andere
99 - sonstige:
C - andere Blütenpflanzen in blühendem oder
nicht blühendem Zustand
D - andere Bäume und Sträucher
0603 - - Blumen, Blüten und Knospen davon, abgeschnitten,
wie sie für Binde- oder Zierzwecke verwendet
werden, frisch, getrocknet, gefärbt, gebleicht,
imprägniert oder anders behandelt:
10 - frisch:
A - vom 1. April bis 31. Mai
B - vom 1. Juni bis 31. Oktober
C - vom 1. November bis 31. März
0810 - - Andere Früchte, frisch:
20 - Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren und
Loganbeeren
40 - Preiselbeeren, Heidelbeeren und andere Früchte
der Gattung Vaccinium:
B - andere
90 - andere:
B - andere Beeren
1601 00 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch,
Innereien oder anderem Schlachtanfall oder Blut;
Nahrungsmittelzubereitungen auf der Grundlage
dieser Erzeugnisse
1602 - - Fleisch, Innereien oder anderer Schlachtanfall
oder Blut, anders zubereitet oder haltbar
gemacht:
10 - homogenisierte Zubereitungen
20 - von Lebern von Tieren aller Art:
A - von Tieren der Nummern 0101 bis 0103
B - von Tieren der Nummer 0l04
(40) - von Schweinen:
41 - - Schinken und Stücke davon
42 - - Schultern und Stücke davon
49 - - sonstige, einschließlich Mischungen
50 - von Rindern (einschließlich Kälbern)
90 - andere, einschließlich Zubereitungen von Blut
von Tieren aller Art:
B - andere:
1 - von Tieren der Nummer 0101
2 - von Tieren der Nummer 0104
2204 - - Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich
mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost,
anderer als jener der Nummer 2009:
10 - Schaumwein:
B - anderer:
1 - Qualitätsschaumwein in Behältnissen
mit einem Inhalt von 2 l oder weniger
(20) anderer Wein, Traubenmost, dessen Gärung durch
Zusatz von Alkohol verhindert oder gehemmt
wurde:
21 - in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder
weniger:
A - anderer Wein:
1 - mit einem Alkoholgehalt in Volumenteilen von 18% Vol.
oder weniger:
a - in Flaschen
2 - sonstiger:
a - Qualitätswein