Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992
Bundesgesetzblatt Nr. 449 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 629 aus 1994,
Paragraph 2,
20.08.1994
05.01.1995
Bezugszeitraum: Ab 1. 1. 1995
(Paragraph 11, Absatz eins, Ziffer 2, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 629 aus 1994,)
Steuerbefreiungen
Paragraph 2, (1) Von der Steuer sind befreit:
2. Der Nachweis, daß die Voraussetzungen für die Ermäßigung der Steuer erfüllt sind, ist für jedes Fahrzeug durch fortlaufend geführte Aufzeichnungen über die Bahnbeförderung und die vom Eisenbahnunternehmen darüber ausgestellte Rechnung zu erbringen.