Kurztitel

Bewertungsgesetz 1955

Kundmachungsorgan

BGBl.Nr. 148 aus 1955, zuletzt geändert durch BGBl.Nr. 818/1993

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 24

Inkrafttretensdatum

01.12.1993

Außerkrafttretensdatum

31.12.2009

Beachte

Bezugszeitraum: ab 1. 1. 1994

Artikel römisch elf, Ziffer 10 und 11, Bundesgesetzblatt Nr. 818 aus 1993,

Text

Paragraph 24,

Umfang der wirtschaftlichen Einheit in Sonderfällen

Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Wirtschaftsgüter zum Teil dem einen, zum Teil dem anderen Ehegatten gehören, wenn die Ehegatten in dauernder Haushaltsgemeinschaft leben.