Bewertungsgesetz 1955
BGBl.Nr. 148 aus 1955, zuletzt geändert durch BGBl.Nr. 818/1993
Paragraph 24
01.12.1993
31.12.2009
Bezugszeitraum: ab 1. 1. 1994
Artikel römisch elf, Ziffer 10 und 11, Bundesgesetzblatt Nr. 818 aus 1993,
Umfang der wirtschaftlichen Einheit in Sonderfällen
Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Wirtschaftsgüter zum Teil dem einen, zum Teil dem anderen Ehegatten gehören, wenn die Ehegatten in dauernder Haushaltsgemeinschaft leben.