Umgründungssteuergesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 699 aus 1991, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 818 aus 1993,
Paragraph 40,
01.12.1993
Bezugszeitraum vergleiche 3. Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen der Anlage.
Gerichtliche Entscheidungen sind den jeweiligen Umgründungsbeschlüssen oder -verträgen im Sinne des ersten Hauptstückes gleichzuhalten.