von Einkünften aus Kapitalvermögen (Paragraph 27, des Einkommensteuergesetzes 1988), und zwar von
- Litera aKapitalerträgen aus Geldeinlagen bei Banken und sonstigen Forderungen gegenüber Banken (Paragraph eins, des Kreditwesengesetzes), denen ein Bankgeschäft zugrunde liegt,
- Litera bKapitalerträgen aus Forderungswertpapieren, wenn sich die kuponauszahlende Stelle im Inland befindet,
- Litera cKapitalerträgen aus Ausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften auf Gesellschafts- und Genossenschaftsanteile sowie auf Genußrechte,
- Litera dKapitalerträgen aus Ausschüttungen auf Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes,
- Litera eRückvergütungen aus Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften mit Ausnahme der Rückvergütungen gemäß Paragraph 13, des Körperschaftsteuergesetzes 1988,
- Litera fZuwendungen jeder Art von Privatstiftungen an Begünstigte und Letztbegünstigte sowie