Absatz eins,Von der Körperschaftsteuer sind Beteiligungserträge befreit. Beteilungserträge Anmerkung, richtig: Beteiligungserträge) sind:
- Ziffer einsGewinnanteile jeder Art auf Grund einer Beteiligung an inländischen Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in Form von Gesellschafts- und Genossenschaftsanteilen.
- Ziffer 2Rückvergütungen von inländischen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften nach Paragraph 8, Absatz 3, Ziffer 2,
- Ziffer 3Gewinnanteile jeder Art auf Grund einer Beteiligung an inländischen Körperschaften in Form von Genußrechten (Paragraph 8, Absatz 3, Ziffer eins,).
- Ziffer 4Gewinnanteile jeder Art auf Grund von Partizipationskapital im Sinne des Kreditwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes.