Absatz eins,Als Unterposten der betreffenden Posten sind gesondert auszuweisen:
- Ziffer einsDie in den Aktivposten 2 bis 5 enthaltenen verbrieften und unverbrieften Forderungen an verbundene Unternehmen;
- Ziffer 2die in den Aktivposten 2 bis 5 enthaltenen verbrieften und unverbrieften Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- Ziffer 3die in den Passivposten 1, 2, 3 und 7 enthaltenen verbrieften und unverbrieften Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
- Ziffer 4die in den Passivposten 1, 2, 3 und 7 enthaltenen verbrieften und unverbrieften Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.