Absatz eins,Die Bestimmungen des Paragraph 18, des Einkommensteuergesetzes 1988 betreffend junge Aktien gelten auch für die Erstanschaffung junger Aktien und Wandelschuldverschreibungen zur Förderung des Wohnbaus.
Steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus
Bundesgesetzblatt Nr. 253 aus 1993,
Paragraph eins
21.04.1993
26.08.1994
Bezugszeitraum: ab 1. 1. 1993 vergleiche Paragraph 3,)