Kurztitel

32. IDG-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 482 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 659 aus 1994,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.08.1993

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994

Abkürzung

32. IDG-V

Index

35/05 Sonstiges Zollrecht

Text

                                                             Anlage

                                                           ----------

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      Nr./UNr.

des österreichischen            Warenbezeichnung

    Zolltarifs

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0101  --  Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend:

     (10) - Pferde:

      19  - - sonstige:

              A - zum Schlachten bestimmt

0203  --  Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder

          gefroren:

     (10) - frisch oder gekühlt:

      11  - - ganze oder halbe Tierkörper:

              A - von Hausschweinen

              B - von Wildschweinen

0205  00  Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren und

          Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren:

          A - ganze oder halbe Tierkörper sowie

              Tierviertel:

              1 - von Pferden

          B - anderes:

              1 - von Pferden

0207  --  Fleisch, Innereien und anderer

          genießbarer Schlachtanfall von

          Hausgeflügel der Nummer 0105, frisch,

          gekühlt oder gefroren:

     (20) - Geflügel, nicht in Stücke zerteilt,

            gefroren:

      23  - - Enten, Gänse und Perlhühner:

              A - Enten und Gänse:

                  1 - Enten

                  2 - Gänse

     (30) - Geflügel, zerteilt, sowie Innereien und

            anderer Schlachtanfall (einschließlich

            Lebern) von Geflügel, frisch oder

            gekühlt:

      31  - - Fettlebern (foies gras) von Gänsen

              oder Enten

      39  - - sonstige:

              A - Lebern

0208  --  Anderes Fleisch sowie andere Innereien und

          anderer genießbarer Schlachtanfall,

          frisch, gekühlt oder gefroren:

      10  - von Kaninchen und Hasen:

            ex 10 - von Hasen

      90  - andere:

            A - von Wild:

                2 - von anderem Wild

0602  --  Andere lebende Pflanzen (einschließlich

          ihrer Wurzeln), Stecklinge und

          Pfropfreiser; Pilzmyzel:

      10  Stecklinge, nicht bewurzelt, Pfropfreiser:

          A - von Reben

0810  --  Andere Früchte, frisch:

      20  - Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren und

            Loganbeeren

      40  - Preiselbeeren, Heidelbeeren und andere

            Früchte der Gattung Vaccinium:

            B - andere

      90  - andere:

            B - andere Beeren

1602  --  Fleisch, Innereien oder anderer

          Schlachtanfall oder Blut, anders

          zubereitet oder haltbar gemacht:

      10  - homogenisierte Zubereitungen

      20  - von Lebern von Tieren aller Art:

            A - von Tieren der Nummern 0101 bis 0103

            B - von Tieren der Nummer 0104

            C - von Geflügel der Nummer 0105:

                1 - Geflügellebern, gedämpft oder

                    gekocht

                2 - von Truthühnern, in luftdicht

                    verschlossenen Umschließungen

                    aus Eisen- oder Stahlblech mit

                    einem Inhalt von 5 kg oder

                    weniger

                3 - sonstige

     (30) - von Geflügel der Nummer 0105:

      31  - - von Truthühnern:

              A - in luftdicht verschlossenen

                  Umschließungen aus Eisen- oder

                  Stahlblech mit einem Inhalt von

                  5 kg oder weniger

              B - andere

      39  - - sonstige:

              A - von Hühnern und Perlhühnern,

                  unmittelbar in Glasbehältnissen

                  oder luftdicht verschlossenen

                  Metallumschließungen, sowie von

                  Enten und Gänsen

              B - andere

     (40) - von Schweinen:

      41  - - Schinken und Stücke davon

      42  - - Schultern und Stücke davon

      49  - - sonstige, einschließlich Mischungen

      50  - von Rindern (einschließlich Kälbern)

      90  - andere, einschließlich Zubereitungen von

            Blut von Tieren aller Art:

            B - andere:

                1 - von Tieren der Nummer 0101

                2 - von Tieren der Nummer 0104

2204  --  Wein aus frischen Weintrauben,

          einschließlich mit Alkohol angereicherter

          Wein; Traubenmost, anderer als jener der

          Nummer 2009:

      10  - Schaumwein:

            B - anderer:

                ex B - Qualitätsschaumwein in

                       Behältnissen mit einem Inhalt

                       von 2 l oder weniger

     (20) - anderer Wein; Traubenmost, dessen Gärung

            durch Zusatz von Alkohol verhindert oder

            gehemmt wurde:

      21  - in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l

            oder weniger:

            A - anderer Wein:

                1 - mit einem Alkoholgehalt in

                    Volumenteilen von 18% Vol. oder

                    weniger:

                    a - in Flaschen:

2 - sonstiger:

ex 2 - Qualitätswein

Schlagworte

Eisenblech

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2018

Gesetzesnummer

10004778

Dokumentnummer

NOR12052028

alte Dokumentnummer

N3199317021L