Kurztitel

Zollbehandlung von Paletten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 261 aus 1993,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

23.04.1993

Text

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen erstreckt sich durch die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde der Schweiz zum Europäischen Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden Bundesgesetzblatt Nr. 20 aus 1964,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Nr. 486 aus 1977,) die Anwendung dieses Abkommens auch auf Liechtenstein.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Slowenien erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 25. Juni 1992 weiter an dieses Abkommen gebunden zu erachten.