Umsatzsteuerentlastung bei Hilfsgüterlieferungen ins Ausland
Bundesgesetzblatt Nr. 787 aus 1992,
Paragraph 2
12.12.1992
Die Ausscheidung aus der Umsatzsteuerpflicht kommt bei entgeltlichen Lieferungen nicht zur Anwendung, wenn der Abnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und eine Umsatzsteuerentlastung des Vorganges im Wege des Vorsteuerabzuges herbeigeführt werden kann.