Kurztitel

Umsatzsteuerentlastung bei Hilfsgüterlieferungen ins Ausland

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 787 aus 1992,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

12.12.1992

Text

Paragraph 2,

Die Ausscheidung aus der Umsatzsteuerpflicht kommt bei entgeltlichen Lieferungen nicht zur Anwendung, wenn der Abnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und eine Umsatzsteuerentlastung des Vorganges im Wege des Vorsteuerabzuges herbeigeführt werden kann.