Kurztitel

Normverbrauchsabgabegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 695 aus 1991,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 15

Inkrafttretensdatum

31.12.1991

Außerkrafttretensdatum

30.04.1996

Text

Inkrafttreten, Übergangsregelungen

Paragraph 15,

  1. Absatz eins,Dieses Bundesgesetz ist auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 1991 anzuwenden.
  2. Absatz 2,Für Kraftfahrzeuge, die auf Grund einer Lieferung oder einer Einfuhr einem Umsatzsteuersatz von 32% unterzogen worden sind, ohne daß der Empfänger der Lieferung oder der Importeur einen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen konnte, ist die erstmalige Zulassung zum Verkehr im Inland nicht abgabepflichtig. Für Kraftfahrzeuge, bei denen die gewerbliche Vermietung einem Umsatzsteuersatz von 32% unterliegt, ist die erstmalige Zulassung zum Verkehr im Inland nicht abgabepflichtig.
  3. Absatz 3,Abweichend von Paragraph 11, Absatz eins, ist der Fälligkeitstag für den Monat Jänner 1992 der 10. April 1992.