Normverbrauchsabgabegesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 695 aus 1991,
Paragraph 10,
31.12.1991
17.06.2009
Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 15,
Der Unternehmer hat bei der Lieferung und gewerblichen Vermietung eines Kraftfahrzeuges eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Berechnung und Abfuhr der Normverbrauchsabgabe auszustellen.