Normverbrauchsabgabegesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 695 aus 1991,
Paragraph 10
31.12.1991
17.06.2009
Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 15
Der Unternehmer hat bei der Lieferung und gewerblichen Vermietung eines Kraftfahrzeuges eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Berechnung und Abfuhr der Normverbrauchsabgabe auszustellen.