Absatz eins,Die Steuerschuld entsteht
- Ziffer einsim Fall der Lieferung (Paragraph eins, Ziffer eins und 4), der gewerblichen Vermietung (Paragraph eins, Ziffer 2,), des Eigenverbrauches und der Nutzungsänderung (Paragraph eins, Ziffer 4,) mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung ausgeführt worden ist, die gewerbliche Vermietung begonnen hat oder der Eigenverbrauch oder die Nutzungsänderung stattgefunden hat,
- Ziffer 2im Fall der Zulassung nach Paragraph eins, Ziffer 3, für einen Unternehmer, der Kraftfahrzeuge gewerblich veräußert oder gewerblich vermietet, mit Ablauf des Kalendermonats dieser Zulassung,
- Ziffer 3in allen anderen Fällen mit dem Tag der Zulassung.