Kurztitel

Umgründungssteuergesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 699 aus 1991,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 42

Inkrafttretensdatum

31.12.1991

Außerkrafttretensdatum

30.11.1993

Beachte

Zum Bezugszeitraum vergleiche 3. Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen

der Anlage

Text

Verweisung auf andere Bundesgesetze

Paragraph 42, Soweit im ersten Hauptstück auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.