Umgründungssteuergesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 699 aus 1991,
Paragraph 42
31.12.1991
30.11.1993
Zum Bezugszeitraum vergleiche 3. Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen
der Anlage
Verweisung auf andere Bundesgesetze
Paragraph 42, Soweit im ersten Hauptstück auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.