Umgründungssteuergesetz
BGBl. Nr. 699/1991
§ 41
31.12.1991
30.11.1993
Zum Bezugszeitraum vgl. 3. Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen
der Anlage
Mißbräuchliche Umgründungen
§ 41. Die Anwendung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist zu versagen, wenn die Umgründungsmaßnahmen der Umgehung oder Minderung einer Abgabenpflicht im Sinne des § 22 der Bundesabgabenordnung dienen.