Umgründungssteuergesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 699 aus 1991,
Paragraph 38,
31.12.1991
30.11.1993
Zum Bezugszeitraum vergleiche 3. Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen
der Anlage
Lohnsteuerliche Verhältnisse
Paragraph 38, Übernehmende Körperschaften, Personengesellschaften und Nachfolgeunternehmer treten hinsichtlich der lohnsteuerlichen Verhältnisse in die Rechtsstellung des bisherigen Arbeitgebers ein, soweit bei den übernommenen Arbeitnehmern auch arbeitsrechtlich die entsprechenden Folgerungen gezogen werden.