Kurztitel

Umgründungssteuergesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 699 aus 1991,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 38,

Inkrafttretensdatum

31.12.1991

Außerkrafttretensdatum

30.11.1993

Beachte

Zum Bezugszeitraum vergleiche 3. Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen

der Anlage

Text

Lohnsteuerliche Verhältnisse

Paragraph 38, Übernehmende Körperschaften, Personengesellschaften und Nachfolgeunternehmer treten hinsichtlich der lohnsteuerlichen Verhältnisse in die Rechtsstellung des bisherigen Arbeitgebers ein, soweit bei den übernommenen Arbeitnehmern auch arbeitsrechtlich die entsprechenden Folgerungen gezogen werden.