Umgründungssteuergesetz
BGBl. Nr. 699/1991
BG
§ 34
31.12.1991
30.11.1993
UmgrStG
32/08 Sonstiges Steuerrecht
Zum Bezugszeitraum vgl. 3. Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen
der Anlage
Bei der spaltenden Körperschaft unterbleibt die Besteuerung der stillen Reserven im eingebrachten Vermögen (Artikel III) und in den als Gegenleistung (§ 19) gewährten Anteilen sowie die Liquidationsbesteuerung nach § 19 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 bezüglich der übertragenen Kapitalanteile im Sinne des § 32. Der Buchverlust oder Buchgewinn auf Grund der Gewährung von Anteilen bleibt bei der Gewinnermittlung außer Ansatz.
05.11.2019
10004679
NOR12051008
N3199110222Y