Absatz eins,Bei der Ermittlung des Gewinnes und des Gewerbeertrages ist für das mit dem Umwandlungsstichtag endende Wirtschaftsjahr das Betriebsvermögen
Umgründungssteuergesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 699 aus 1991,
BG
Paragraph 8
31.12.1991
30.11.1993
UmgrStG
32/08 Sonstiges Steuerrecht
Zum Bezugszeitraum vergleiche 3. Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen
der Anlage
mit dem Wert anzusetzen, der sich nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt.
05.11.2019
10004679
NOR12050982
N3199110196Y