Absatz eins,Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, die für Rechnung eines Vertragsstaats oder seiner Gebietskörperschaften erhoben werden.
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Zypern)
Bundesgesetzblatt Nr. 709 aus 1990,
Vertrag – Zypern
Artikel 2
01.01.1991
39/03 Doppelbesteuerung
13.06.2025
10004638
NOR12050649
N3199010302L