Absatz eins,Zur besonderen Hilfe für hilfsbedürftige Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung wird ein Fonds errichtet. Dieser Fonds trägt die Bezeichnung „Fonds zur besonderen Hilfe für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung – Hilfsfonds“.