Einkommensteuergesetz 1988
Bundesgesetzblatt Nr. 400 aus 1988, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 660 aus 1989,
Paragraph 107,
30.12.1989
30.11.1993
Bezugszeitraum: Absatz 4,
ab 1.1.1990
Abschn. römisch eins Art. römisch II Ziffer 5,, Bundesgesetzblatt Nr. 660 aus 1989,
Mietzinsbeihilfen
Paragraph 107, (1) Auf Antrag des unbeschränkt steuerpflichtigen Hauptmieters werden Erhöhungen des Hauptmietzinses als außergewöhnliche Belastung (Paragraph 34,) berücksichtigt, wenn sie seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Kommen als Hauptmieter einer Wohnung mehrere Personen in Betracht, so kann der Antrag nur von einer dieser Personen gestellt werden.