Kurztitel

Internationaler Währungsfonds - Beitrag zum ESAF Treuhandfonds

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 689 aus 1988,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

21.12.1988

Text

Paragraph eins,

Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, beim Internationalen Währungsfonds auf ein Sonderkonto eine Einlage in Höhe von 60 Millionen Sonderziehungsrechten mit einer Verzinsung von 0,5 Prozent und einer Laufzeit bis zu 10 Jahren vorzunehmen.