Internationaler Währungsfonds - Beitrag zum ESAF Treuhandfonds
Bundesgesetzblatt Nr. 689 aus 1988,
Paragraph eins
21.12.1988
Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, beim Internationalen Währungsfonds auf ein Sonderkonto eine Einlage in Höhe von 60 Millionen Sonderziehungsrechten mit einer Verzinsung von 0,5 Prozent und einer Laufzeit bis zu 10 Jahren vorzunehmen.