Kurztitel

Afrikanische Entwicklungsbank - Kapitalanteile

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 416 aus 1988,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

30.07.1988

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Die Republik Österreich übernimmt bei der Afrikanischen Entwicklungsbank 4 000 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10 000 Bankrechnungseinheiten im Gegenwert von US-Dollar 48 254 000.
  2. Absatz 2,Die Republik Österreich wird die Zeichnungserklärung zur Übernahme der in Absatz eins, genannten Anteile gegenüber der Afrikanischen Entwicklungsbank abgeben.