Kurztitel

Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung - Kapitalanteile

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 417 aus 1988,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

30.07.1988

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Die Republik Österreich zeichnet bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung 4 854 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 100 000 US-Dollar mit dem Gewicht und Feingehalt vom 1. Juli 1944.
  2. Absatz 2,Die Republik Österreich wird die Notifikation zur Zeichnung der Kapitalanteile in der in Absatz eins, genannten Höhe gegenüber der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung abgeben.